Aktiv bleiben – Jung fühlen

Mit den Jahren und fortschreitendem Alter treten hier und da Beschwerden auf. Gelenke, Gehör, Verdauung, Sehkraft- Verschiedenes scheint nachzulassen. Insgesamt wird häufig auch die körperliche Energie weniger und während man sich mehr bewegen sollte, bleibt man in Ruhe und „leckt seine Wunden“.
Wichtig ist: Aktiv bleiben! Ärzte empfehlen mindestens dreißig- minütiges, intensives Gehen am Tag, um Herz- und Kreislauferkrankungen wirksam vorzubeugen. Um jedoch insgesamt fit zu bleiben, sollte die Zeit der Aktivität darüber hinaus gehen.
Durch körperliche Betätigung wird die Durchblutung von Muskulatur, Organen und Gewebe intensiviert, sodass der Stoffwechsel zellulär und ganzheitlich angeregt wird. So wird mit erhöhtem Sauerstoffgehalt des Blutes auch das Gehirn besser versorgt und kleineren kognitiven Ausfällen vorgebeugt. Im körperlichen Sinne gilt: Versorgt wird, was benutzt wird.
Auf verschiedenen Ebenen wirkt physische Aktivität als Vehikel für ein verbessertes Lebensgefühl. Dies gilt für sämtliche Altersgruppen.
Auch der Großvater in 24 Stunden Pflege sollte zur Bewegung ermuntert werden, und den Treppenlift so wenig wie möglich nutzen. Den Umständen angepasste Aufgaben, wie das Zubereiten des Frühstücks mit dem Holen der Milch oder dem Decken des Tisches, reichen aus, um eine körperliche Aktivität auszulösen. Erlaubt ist, was Spaß macht. Gartenarbeit ist beispielsweise eine optimale Verbindung aus einer sinnvollen, zielgerichteten Aufgabe, die mit milder bis starker körperliche Anstrengung verbunden ist.
Das verbesserte Lebensgefühl entspringt nicht zuletzt aus dem Gefühl des Betroffenen heraus, gebraucht zu werden und einer sinnvollen Tätigkeit nachzukommen. Im wahrsten Sinne des Wortes aktiv am Leben teilzuhaben ist die Devise.
Dieses Verständnis eines bewegungsreichem Leben lässt sich übrigens für alle Altersgruppen anwenden. Es entspricht dem kleinen Enkel ebenso wie dem Großvater und kann auch gemeinsam realisiert werden.

Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen verfügt über eine Produktliste, die in die Leistungspflicht der Kassen eingebunden werden.
Das bedeutet, die Kassen übernehmen die Kosten oder leihweise für alle darin enthaltenen Produkte. Die Zuordnung der Geräte und Pflegeprodukte erfolgt nach Produktgruppen.
Darin sind auch die Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der häuslichen Pflege enthalten. Die für die Pflege vorgesehenen Hilfsmittel sind im sogenannten Pflegehilfsmittelkatalog zu finden, der überwiegend die Produktgruppen (PG) 50 bis 54 zusammenfasst. Im einzelnen umfassen die Produktgruppen 50 bis 54 folgende Hilfsmittel für die Pflege:
• PG 50: Hilfsmittel zur Pflege, die zur Erleichterung dienen
• PG 51: Körperpflege/Hygieneartikel
• PG 52: Hilfsmittel zur Pflege zur eigenständigen Lebensführung und Mobilität
• PG 53: Hilfsmittel zur Pflege zur Abschwächung von Beschwerden
• PG 54: Zum Konsum bestimmte Hilfsmittel zur Pflege

Die Hilfsmittel zur Pflege in den Produktgruppen 50, 52 und 53 zählen zu den technischen Hilfsmitteln, die die Pflegekasse bevorzugt als Leihgabe für den täglichen Gebrauch überlässt. Die Produktgruppe 51 beinhalten Produkte zur Hygiene und die Produktgruppe 54 besitzt Hilfsmittel zur Pflege, die beim Verbrauch anfallen. Die Mittel der Kategorie 54 sind aufgrund der Materialbeschaffenheit oder aus Gründen der Hygiene nur einmalig zu verwenden. Sofern die 40 Euro Pauschale nicht überschritten wird, werden die Produkte kostenlos nach Hause geliefert